Dominic Breyer Höhenrestaurierung & Wartung
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Vertragsabschluss

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragsgebers zustande

2. Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen, Zusagen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Erfüllung gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ändern sich  nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entprechenden Umfangzu einer Preisanpassung berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig.

Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen des Unternehmens in dessen Eigentum.

5. Pflichtverletzung

Unsere Haftung beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.

Wir haften grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werksleistungen resultieren, die gem. der vom Besteller geprüfte Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden.

Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haften wir nicht.

Wir verpflichten uns jedoch, unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.

Bei der Erbringung von Werksleistungen nach Vorlage des Bestellers ist insbesondere die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht in Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

6. Urheberrrecht und Geheimhaltung

Unsere Angebote, Aufträge und Anfragen, sowie die dazugehörigen Unterlagen einschließlich der darin enthaltenen technischen und kaufmännischen Informationen, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung unsererseits verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

7. Datenverarbeitung

Der Autraggeber gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden.

8. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform.

Eine Änderung des Schrifterfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.